FAQ´s von A – Z
ANMELDUNG
Im Anmeldezeitraum Jänner – April ist oben ein Link zum ONLINE Anmeldeformular sichtbar. Die Abgabe eines korrekt ausgefüllten Formulars gewährleistet jedoch nicht eine tatsächliche Platzzuweisung, sie bedeutet lediglich eine Vormerkung für die Teilnahme an der Vergabe freier Plätze. Freie Plätze werden im Sinne einer ausgewogenen Produktmischung und einer Beibehaltung bzw. Verbesserung der Marktqualität vergeben.
Die Anmeldung wird verbindlich nach schriftlicher Rückbestätigung durch das Marktgemeindeamt. Senden Sie gute Fotos bzw. eine genaue Beschreibung zu Ihren Produkten, damit wir uns ein möglichst umfassendes Bild machen können.
AUSSTELLUNGSZEITEN
Samstag 09.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag 09.00 bis 17.00 Uhr
Der Stand muss während der gesamten Dauer des Marktes ausnahmslos durchgehend besetzt sein.
Wenn Aussteller vor 9 Uhr den Markt besuchen, soll der Ausstellerausweis sichtbar getragen werden. Somit erfolgt eine deutliche Unterscheidung zu vermeintlichen „neugierigen“ Besuchern.
Einlass für Besucher ist um 08.55 Uhr!
AUF & ABBAU
Wenn Sie am Markt ausstellen, werden Sie natürlich auch über mögliche Auf- und Abbauzeiten im Detail infomiert. Eine Anlieferung von Produkten ist Sa. und So. maximal bis 8 Uhr früh möglich. Dann wird das Gelände für Fahrzeuge gesperrt.
Das Einfahren in das Gelände am So. Abend ist erst ab 17.30 möglich.
DATENSCHUTZ
Information zur Datenschutzerklärung der Marktgemeinde Steinerkirchen.
INFOBLATT
Hier können Sie das Infoblatt für Aussteller*innen downloaden, bitte lesen Sie dieses sorgfältig durch.
MÜLLENTSORGUNG
Abfälle dürfen auf dem Standplatz nicht verbleiben. Für die Entsorgung von Abfall, der entgegen unseren Marktregeln auf einem Standplatz nach Abbau verbleibt, behält sich die Marktleitung die Verrechnung einer Aufwandsentschädigung vor. Es steht ein großer Müllcontainer hinter dem Vereinszelt für die Abfallentsorgung zur Verfügung! (dieser ist in der Standgebühr inkludiert)
SPEISEN / GETRÄNKE
Eine Ausschank von Speisen und Getränken wird grundsätzlich nicht gestattet! Diese dürfen nur zur Mitnahme verkauft bzw. verkostet werden, eine Bewirtung vor Ort wird nicht geduldet. Die Ausschank bzw. eine Genehmigung zum Verkauf von Speisen und Getränken, welche zum Verzehr vor Ort vorgesehen sind, ist ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten!
STANDPLÄTZE / STÄNDE
Das Marktgelände befindet sich im Bereich des alten Dorfplatzes und des Klosterinnenhofes. Ein Stand muss sich diesem Ambiente anpassen und den Gesamteindruck unterstützen. Nahe liegend sind daher Verkaufsstände vornehmlich aus Holz. Unter keinen Umständen gestatten wir bunte „Partyzelte“ und dergleichen. Bitte beachten Sie, dass die Stände der Jahreszeit entsprechend stabil ausgeführt sein müssen.
Zur Zeit können ca. 120 Standplätze zur Verfügung gestellt werden. Im Sinne einer ausgewogenen Produktpräsentation erfolgt die Zuteilung der Standplätze durch den Veranstalter. Die Standpreise werden in der Marktordnung der Marktgemeinde Steinerkirchen festgelegt und dem VPI angepasst.
Alle Stände, egal welcher Art, sind der Jahreszeit und dem Anlass entsprechend zu dekorieren!
Es steht eine beschränkte Anzahl von Hütten zur Anmietung zur Verfügung. Die Gebühren entnehmen Sie bitte dem Infoblatt bei der Anmeldung.
STROM
Ein Stromanschluss (220 V, bis maximal 600 Watt) ist vorhanden. Bitte bringen Sie hiefür ein 15 m langes Verlängerungskabel mit. Da der Strombedarf in den letzten Jahren enorm gestiegen ist, wird empfohlen, energiesparende Leuchtmittel für die Standbeleuchtung einzusetzen (LED)
Vom Veranstalter ist ein konzessionierter Elektriker beauftragt die Strommengen zu kontrollieren und regulierend einzugreifen! Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme!
WAREN / PRODUKTANGEBOT
Der Martinimarkt ist ein Kunsthandwerksmarkt. Die Produktpalette muss dies zum Ausdruck bringen und eine breite Streuung und somit einen ausgewogenen Produkt-Mix gewährleisten. Keinesfalls tolerieren wir Handelsware, Produkte aus Plastik, fabrikgefertigte Textilien, Billigschmuck und –uhren oder dergleichen! Hinweise auf Rabattaktionen, Sale, Abverkauf, Sonderangebot etc… vermitteln eher den Eindruck eines Kirtags und werden nicht geduldet.
WERBUNG
Die gesamten Werbemaßnahmen werden vom Veranstalter durchgeführt. Bei Bedarf erhalten auch Aussteller als Multiplikatoren Werbemittel (Plakate, Folder, etc…).
Durch Kooperationen mit Medienpartnern wie ORF OÖ oder einem Printpartner, sowie div. Drucksorten erfolgen umfangreiche Werbemaßnahmen.